Dienstag, 7. Dezember 2010

Kritik an YouTube.com



Video-Qualität:
Wie auch beim vergleichbaren Portal Google Video wurde in der Anfangszeit die meist geringe Qualität der Filme bemängelt, bei einigen Videos stimmen auch Film- und Tonspur nicht überein.  Mittlerweile ist es jedoch möglich, auf eine höhere Audio- und Bildqualität (HQ) umzuschalten. Videos werden außerdem im HD-Format (720p oder 1080p) und seit Juli 2010 auch in der Auflösung von 4096 × 2304 Pixel (4K2K) unterstützt.

Verschiedene Bildqualitäten







Videos mit fragwürdigem Inhalt:
Obwohl es laut den Nutzungsbedingungen von YouTube nicht erlaubt ist, Videos mit rassistischem und/oder ethnisch diskriminierendem Inhalt hochzuladen, werden diese Videos, nachdem sie von Zuschauern als unangebracht deklariert wurden, bisweilen nicht gelöscht, sondern lediglich nur noch für registrierte Nutzer zugänglich gemacht. Da bei einer Registrierung jedoch keine Altersverifizierung durchgeführt wird, stößt YouTube vor allem bei Jugendschützern und deutschen Medien auf Kritik.

Urheberrechtsverletzungen:
Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Ein häufiger Verstoß besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten – meist elektronischen – Medien. Bei den Medien kann es sich um Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material handeln. Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre.
Ein weiterer Kritikpunkt liegt darin, dass es beim Hochladen von Videos durch die Nutzer vielfach zu Urheberrechtsverletzungen kommt. Einige Experten gehen davon aus, dass dies bis zu 90% des hochgeladenen Materials betrifft. Nach der geltenden amerikanischen Rechtsprechung muss YouTube solche Inhalte allerdings erst nach einer Abmahnung durch die Rechteinhaber löschen (Opt-Out-Verfahren).
Opt-Out ist ein Verfahren aus dem Permission Marketing. Im Gegensatz zum Opt-In Verfahren wird hier auf die aktive Zustimmung zum Werbeempfang verzichtet.
Am 14. Juli 2006 wurde YouTube von US-Journalist Robert Tur auf 150.000 US-Dollar verklagt, weil ein von ihm aufgezeichnetes Video ohne seine Zustimmung veröffentlicht wurde. Im Dezember 2006 forderte ein Konsortium der japanischen Unterhaltungsindustrie das Videoportal auf, durch japanisches Copyright geschütztes Bild- und Filmmaterial von der Seite zu entfernen. Im März 2007 kündigte der US-amerikanische Medienkonzern Viacom eine Schadensersatzklage gegen Google wegen Urheberrechtsverletzungen auf YouTube an. Es gehe dabei um eine Schadenersatzsumme von einer Milliarde US-Dollar. Zuvor hatte Viacom, zu dem Fernsehsender wie MTV oder Comedy Central gehören, gefordert, dass mehr als 100.000 Videos von den YouTube-Seiten entfernt werden. Ende Dezember 2008 hat die Warner Music Group YouTube aufgefordert, alle illegal hochgeladenen Videos zu löschen. Begründet wird diese Forderung damit, dass man sich mit dem Portalbetreiber Google nicht über ein Lizenzabkommen habe einigen können. Einige Songs von Warner-Künstlern wurden daraufhin zunächst von der Seite zurückgezogen. Allerdings stehen beide Parteien in engen Verhandlungen, so dass mit einer baldigen Rückkehr der Videos auf die Seite gerechnet werden kann. 
Viele Benutzer schätzen YouTube jedoch genau aus diesem Grund, da sie so an urheberrechtlich geschütztes Material kommen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Auch Universal Music bereitet eine Klage gegen YouTube vor.


Authentizität der Inhalte:
Ebenso wie andere Online-Dienste mit Social-Networking-Charakter wird YouTube zunehmend als Plattform für Guerilla-Marketing genutzt. Die Authentizität von Inhalten ist häufig nur schwierig zu beurteilen. Besondere Aufmerksamkeit erregten in der Vergangenheit unter anderem ein politisches Video, das sich kritisch mit dem ehemaligen US-amerikanischen Präsidentschaftskandidaten Al Gore und seinem Engagement für eine Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen beschäftigte, sowie die tagebuchartigen Veröffentlichungen einer Video-Bloggerin mit Pseudonym lonelygirl15, welche den vermeintlichen Alltag eines vorgeblich streng religiös erzogenen 16-jährigen US-Teenagers namens „Bree“ zum Inhalt hatten.
In beiden Fällen wurden Videos gezielt von Medienagenturen produziert, jedoch mit dem Anschein verbreitet, von Privatpersonen hergestellt und veröffentlicht worden zu sein. Kritische Stimmen, die bereits frühzeitig die Glaubhaftigkeit und den Ursprung der Videos in Frage stellten, hatten zunächst keinen negativen Einfluss auf die große Aufmerksamkeit und Beliebtheit, die die Veröffentlichungen jeweils erlangten.
Im Falle des Al-Gore-Videos konnten Beziehungen der produzierenden Werbeagentur zum Mineralölkonzern Exxon und zum Automobilhersteller General Motors
 aufgezeigt werden. Im Falle lonelygirl15 handelte es sich nach Auskunft der Produzenten um ein Experiment im Geschichtenerzählen. Die Rolle der „Bree“ wurde von der neuseeländischen Schauspielerin Jessica Lee Rose  gespielt.



Hier ist ein Teil des Videotagesbuchs von Lonelygirl 15






Quellen:
(Stefan Raake, Klaudia Hilker, Web 2.0 in der Finanzbranche S 93-94, Gabler Verlag Wiesbaden 2010)
(http://www.kumpark.de/youtube.html)
(http://wapedia.mobi/de/YouTube#7)
(http://de.wikipedia.org/wiki/Youtube)
(http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/510123)

Videoarten bei YouTube.com

Die Forscher von der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) in Zürich haben erfolgreiche Videos auf YouTube untersucht und miteinander verglichen. Dabei wurden Sie in drei Gruppen unterteilt:


Junk Video:
Uninteressante Videos, die keine selbstorganisierte Entwicklung auslösen, jedoch unverhofft in sehr kurzer Zeit sehr viel Aufmerksamkeit erhalten.

Virales Video
Diese viralen Videos  breiten sich wie eine Epidemie über soziale Netzwerke wie Blogs, E-Mail und Links aus. Die Verbreitung erfolgt durch Mund-zu-Mund Werbung und beginnt eher langsam.

Hier ist ein Beispiel für ein Virales Video



Qualitätsvideo
Ähnlich wie die viralen Videos, jedoch mit einer explosionsartigen Verbreitung. Dank der Qualität erlangt das Video Aufmerksamkeit.


Durch die Analyse von 5 Millionen Videos während zwei Jahren konnte beobachtet werden, wie Videos ganz charakteristische Kurven bei der Zuschauerzunahme und -abnahme haben. Diese Kurven lassen sich mathematisch berechnen. Ein soziales System funktioniert genau gleich wie ein physikalisches Netz und lässt sich mit Regeln und Berechnungen beschreiben. Somit kann im Voraus bestimmt werden, ob eine Video bei YouTube erfolgreich sein wird oder nicht.
Amazone hat bereits Interesse an den Berechnungen angemeldet und will das System in den Online Buchverkauf integrieren.


Quellen:
 (http://www.website-marketing.ch/1157-wie-ein-youtube-video-zum-erfolg-wird)

Zukunftsaussichten von YouTube



YouTube hat im Januar 2010 einen Filmverleih-Service ins Leben gerufen. User können nun gegen Gebühr Online-Videos ausleihen. Der Dienst startete mit Filmen des Sundance-Filmfestivals aus dem Jahr 2009 und 2010 . Bis Ende Januar gab  es erstmal nur fünf Sundance-Filme. YouTube verspricht jedoch, dass schon bald mehr Filme kommen.


3,99 Dollar sollen Filmfans pro Video zahlen und bekommen dafür das Recht, den Film während einer 48-Stunden Periode zu sehen. Vorerst können nur US-Bürger das Angebot nutzen.
Für die kommende Zeit  sei es geplant, weitere Partner für das Verleihangebot zu finden.  Welchen Teil der Einnahmen aus diesem Geschäft YouTube für sich behält, hat der Konzern nicht preisgegeben.
YouTube ermöglicht den Teilnehmern außer allen anderen Möglichkeiten  sogar eine Partnerschaft. Teilnehmer können durch das YouTube-Partner-Programm (YPP), publikumsstarke User-Beiträge künftig mit Werbung  versehen. Die Werbeeinkünfte werden unter den Mitgliedern geteilt. Das YPP soll aber nicht nur der Plattform, sondern auch den Produzenten zu höheren Werbeeinnahmen verhelfen. Hierfür bietet YouTube den Usern zudem die Schaltung von Eigenwerbung auf ihren Videos an, ganz nach dem Vorbild von Google AdWords.
Um ein Partner von YouTube zu werden müssen sich die Teilnehmer offiziell für das Programm bewerben. Um die YPP-Voraussetzungen zu erfüllen, müssen die User die Rechteinhaber der Originalvideos  in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland den USA, Kanada, Japan, Australien oder Brasilien ansässig sein. Außerdem schreibt YouTube eine Mindestlänge der Filme von 30 Sekunden vor und legt Wert auf eine regelmäßige Veröffentlichung von Videos. Noch hält sich YouTube mit Angaben über die möglichen Einkommen der User durch das YPP zurück. In der nächsten Zeit soll die Zahl der YouTube Partner steigen.


YouTube.com ist  zu einem Marktführer der Videoportale geworden  und  hat nach eigenen Angaben mittlerweile eine geschätzte Nutzerzahl von über 143 Millionen Nutzern weltweit. In der nächsten Zeit wird YouTube versuchen ihr Geschäftsmodell weiter zu entwickeln. Es wird auch neue Geschäftsmodelle geben die den Nutzern mehr Möglichkeiten bei YouTube bieten werden.

Quellen:
(http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,673154,00.html)
(http://www.website-marketing.ch/tag/youtube/)
(http://www.website-marketing.ch/1343-youtube-als-goldesel-entwickelt-sich-das-videoportal-zur-lukrativen-einnahmequelle/)