Dienstag, 7. Dezember 2010

Kritik an YouTube.com



Video-Qualität:
Wie auch beim vergleichbaren Portal Google Video wurde in der Anfangszeit die meist geringe Qualität der Filme bemängelt, bei einigen Videos stimmen auch Film- und Tonspur nicht überein.  Mittlerweile ist es jedoch möglich, auf eine höhere Audio- und Bildqualität (HQ) umzuschalten. Videos werden außerdem im HD-Format (720p oder 1080p) und seit Juli 2010 auch in der Auflösung von 4096 × 2304 Pixel (4K2K) unterstützt.

Verschiedene Bildqualitäten







Videos mit fragwürdigem Inhalt:
Obwohl es laut den Nutzungsbedingungen von YouTube nicht erlaubt ist, Videos mit rassistischem und/oder ethnisch diskriminierendem Inhalt hochzuladen, werden diese Videos, nachdem sie von Zuschauern als unangebracht deklariert wurden, bisweilen nicht gelöscht, sondern lediglich nur noch für registrierte Nutzer zugänglich gemacht. Da bei einer Registrierung jedoch keine Altersverifizierung durchgeführt wird, stößt YouTube vor allem bei Jugendschützern und deutschen Medien auf Kritik.

Urheberrechtsverletzungen:
Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Ein häufiger Verstoß besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten – meist elektronischen – Medien. Bei den Medien kann es sich um Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material handeln. Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre.
Ein weiterer Kritikpunkt liegt darin, dass es beim Hochladen von Videos durch die Nutzer vielfach zu Urheberrechtsverletzungen kommt. Einige Experten gehen davon aus, dass dies bis zu 90% des hochgeladenen Materials betrifft. Nach der geltenden amerikanischen Rechtsprechung muss YouTube solche Inhalte allerdings erst nach einer Abmahnung durch die Rechteinhaber löschen (Opt-Out-Verfahren).
Opt-Out ist ein Verfahren aus dem Permission Marketing. Im Gegensatz zum Opt-In Verfahren wird hier auf die aktive Zustimmung zum Werbeempfang verzichtet.
Am 14. Juli 2006 wurde YouTube von US-Journalist Robert Tur auf 150.000 US-Dollar verklagt, weil ein von ihm aufgezeichnetes Video ohne seine Zustimmung veröffentlicht wurde. Im Dezember 2006 forderte ein Konsortium der japanischen Unterhaltungsindustrie das Videoportal auf, durch japanisches Copyright geschütztes Bild- und Filmmaterial von der Seite zu entfernen. Im März 2007 kündigte der US-amerikanische Medienkonzern Viacom eine Schadensersatzklage gegen Google wegen Urheberrechtsverletzungen auf YouTube an. Es gehe dabei um eine Schadenersatzsumme von einer Milliarde US-Dollar. Zuvor hatte Viacom, zu dem Fernsehsender wie MTV oder Comedy Central gehören, gefordert, dass mehr als 100.000 Videos von den YouTube-Seiten entfernt werden. Ende Dezember 2008 hat die Warner Music Group YouTube aufgefordert, alle illegal hochgeladenen Videos zu löschen. Begründet wird diese Forderung damit, dass man sich mit dem Portalbetreiber Google nicht über ein Lizenzabkommen habe einigen können. Einige Songs von Warner-Künstlern wurden daraufhin zunächst von der Seite zurückgezogen. Allerdings stehen beide Parteien in engen Verhandlungen, so dass mit einer baldigen Rückkehr der Videos auf die Seite gerechnet werden kann. 
Viele Benutzer schätzen YouTube jedoch genau aus diesem Grund, da sie so an urheberrechtlich geschütztes Material kommen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Auch Universal Music bereitet eine Klage gegen YouTube vor.


Authentizität der Inhalte:
Ebenso wie andere Online-Dienste mit Social-Networking-Charakter wird YouTube zunehmend als Plattform für Guerilla-Marketing genutzt. Die Authentizität von Inhalten ist häufig nur schwierig zu beurteilen. Besondere Aufmerksamkeit erregten in der Vergangenheit unter anderem ein politisches Video, das sich kritisch mit dem ehemaligen US-amerikanischen Präsidentschaftskandidaten Al Gore und seinem Engagement für eine Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen beschäftigte, sowie die tagebuchartigen Veröffentlichungen einer Video-Bloggerin mit Pseudonym lonelygirl15, welche den vermeintlichen Alltag eines vorgeblich streng religiös erzogenen 16-jährigen US-Teenagers namens „Bree“ zum Inhalt hatten.
In beiden Fällen wurden Videos gezielt von Medienagenturen produziert, jedoch mit dem Anschein verbreitet, von Privatpersonen hergestellt und veröffentlicht worden zu sein. Kritische Stimmen, die bereits frühzeitig die Glaubhaftigkeit und den Ursprung der Videos in Frage stellten, hatten zunächst keinen negativen Einfluss auf die große Aufmerksamkeit und Beliebtheit, die die Veröffentlichungen jeweils erlangten.
Im Falle des Al-Gore-Videos konnten Beziehungen der produzierenden Werbeagentur zum Mineralölkonzern Exxon und zum Automobilhersteller General Motors
 aufgezeigt werden. Im Falle lonelygirl15 handelte es sich nach Auskunft der Produzenten um ein Experiment im Geschichtenerzählen. Die Rolle der „Bree“ wurde von der neuseeländischen Schauspielerin Jessica Lee Rose  gespielt.



Hier ist ein Teil des Videotagesbuchs von Lonelygirl 15






Quellen:
(Stefan Raake, Klaudia Hilker, Web 2.0 in der Finanzbranche S 93-94, Gabler Verlag Wiesbaden 2010)
(http://www.kumpark.de/youtube.html)
(http://wapedia.mobi/de/YouTube#7)
(http://de.wikipedia.org/wiki/Youtube)
(http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/510123)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen